Rechtsprechung
OLG Schleswig, 05.09.2012 - 7 U 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 253
Rlegungs- und Beweislast bei Schäden aufgrund eines Unfalls auf einem Fährtransport; Höhe des Schmerzensgeldes bei bewusst unrichtigem Sachvortrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (14)
- schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)
Zuschlag aufs Schmerzensgeld bei Bestreiten wider besseres Wissen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zuschlag aufs Schmerzensgeld bei Bestreiten wider besseres Wissen
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Mehr Schmerzensgeld bei Bestreiten wider besseres Wissen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Motorradsturz auf glatter Fähre und fehlenden Warnhinweisen und das Schmerzensgeld
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Motorrad rutscht auf einer Fähre aus - Unternehmen bestreitet die Unfallursache wider besseres Wissen: Schmerzensgeld erhöht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Mehr Schmerzensgeld nach Bestreiten einer Unfallursache wider besseres Wissen
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Erhöhtes Schmerzensgeld bei böswilligem Bestreiten
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Zuschlag aufs Schmerzensgeld bei Bestreiten wider besseres Wissen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Fährenbetreiber haftet für Folgen eines Sturzes eines Passagiers infolge von Glätte
- anwaeltinnenkanzlei.de (Kurzinformation)
Beim Schmerzensgeld kann lügen teuer werden
- haufe.de (Kurzinformation)
Durch zu glattes Schiffsdeck verursachter Motorradunfall auf der Fähre
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Zuschlag aufs Schmerzensgeld bei Bestreiten wider besseres Wissen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Leugnen kann Schmerzensgeld erhöhen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Nicht ausreichender Warnhinweis auf Glättegefahr: Motorradfahrer stürzt beim Auffahren auf Fähre - Verkehrsbetriebe zur Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 25.01.2012 - 4 O 163/11
- OLG Schleswig, 05.09.2012 - 7 U 15/12
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - I-7 U 15/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Nichtigkeit der Bürgschaftsverpflichtung für einen nahen Angehörigen wegen krasser Überforderung
- rechtsportal.de
BGB § 765 Abs. 1; BGB § 138 Abs. 1
Nichtigkeit der Bürgschaftsverpflichtung für einen nahen Angehörigen wegen krasser Überforderung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nichtigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung für einen nahen Angehörigen wegen krasser Überforderung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hängt die Anwendung des § 138 BGB auf von Kreditinstituten wie der Klägerin mit privaten Sicherungsgebern wie dem Beklagten geschlossene Bürgschaftsverträge zunächst vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen oder sonst Mitverpflichteten ab (st. Rspr.; vgl. BGHZ 136, 347, 351 = NJW 1997, 337; BGHZ 146, 37, 42 = NJW 2001, 815; BGHZ 151, 34, 36 f = NJW 2002, 2228; BGHZ 156, 302, 307 = NJW 2004, 161).Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der hierzu erforderlichen Prognose alle erwerbsrelevanten Umstände und Verhältnisse wie Alter, Schul- und Berufsausbildung und etwaige besondere familiäre oder vergleichbare Belastungen eines erkennbar finanzschwachen Bürgen zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 146, 37, 43 = NJW 2001, 815; BGH NJW 2002, 746).
Soweit der Beklagte das Haus als Partner der Hauptschuldnerin und Vater des gemeinsamen Kindes (mit-)bewohnt hat, war das ein lediglich mittelbarer Vorteil, der an der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft nichts zu ändern vermag (vgl. BGH NJW 1997, 52; BGHZ 146, 37 = NJW 2001, 815; BGH NJW 2002, 2705).
- BGH, 14.10.2003 - XI ZR 121/02
Zur Frage der Sittenwidrigkeit einer Arbeitnehmerbürgschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hängt die Anwendung des § 138 BGB auf von Kreditinstituten wie der Klägerin mit privaten Sicherungsgebern wie dem Beklagten geschlossene Bürgschaftsverträge zunächst vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen oder sonst Mitverpflichteten ab (st. Rspr.; vgl. BGHZ 136, 347, 351 = NJW 1997, 337; BGHZ 146, 37, 42 = NJW 2001, 815; BGHZ 151, 34, 36 f = NJW 2002, 2228; BGHZ 156, 302, 307 = NJW 2004, 161).Zwar reicht der Umstand, dass der Betroffene voraussichtlich nicht einmal die von den Parteien des Darlehensvertrages festgelegte Zinslast aus dem pfändbaren Teil seines laufenden Einkommens und/oder Vermögens bei Eintritt des Sicherungsfalls dauerhaft tragen kann, regelmäßig noch nicht aus, um das Verdikt der Sittenwidrigkeit zu begründen; in derartigen Fällen krasser finanzieller Überforderung wird aber ohne das Hinzutreten weiterer Umstände widerleglich vermutet, dass der Betroffene die ruinöse Bürgschaft (oder sonstige Mithaftung) allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen und dass der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (st. Rspr., vgl. etwa BGHZ 156, 302, 307 = NJW 2004, 161).
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Davon ist bei nicht ganz geringfügigen Hauptschulden wie hier jedenfalls dann auszugehen, wenn der Bürge voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Hauptschuld aufzubringen vermag (BGH NJW 2000, 1182, 1183)."Ein solches Interesse lässt sich durch geeignete Anmietungen billiger befriedigen" (so BGH NJW 2000, 1182, 1184).
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hängt die Anwendung des § 138 BGB auf von Kreditinstituten wie der Klägerin mit privaten Sicherungsgebern wie dem Beklagten geschlossene Bürgschaftsverträge zunächst vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen oder sonst Mitverpflichteten ab (st. Rspr.; vgl. BGHZ 136, 347, 351 = NJW 1997, 337; BGHZ 146, 37, 42 = NJW 2001, 815; BGHZ 151, 34, 36 f = NJW 2002, 2228; BGHZ 156, 302, 307 = NJW 2004, 161).Diese Rechtsprechung ist von anfangs nur Kindern oder Ehepartnern auch auf Verlobte bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (wie hier) ausgedehnt worden (vgl. BGHZ 136, 347, 350 = NJW 1997, 337; BGH NJW 2009, 2671).
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Der Bürge ist dann "krass überfordert", wenn die Verbindlichkeit, für die er einstehen soll, so hoch ist, dass bereits bei Vertragsschluss nicht zu erwarten ist, er werde - wenn sich das Risiko einmal verwirklicht - die Forderung des Gläubigers wenigstens zu wesentlichen Teilen tilgen können (vgl. BGHZ 125, 206, 211 = NJW 1994, 1278; BGH NJW 1999, 58).Eigene unmittelbare geldwerte Vorteile des krass überforderten Bürgen aus dem verbürgten Geschäft sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als ein Umstand anzusehen, der das Handeln (vermutlich) allein aus emotionaler Verbundenheit auszugleichen und die Bürgschaft wirksam zu machen vermag (vgl. BGH NJW 1999, 58).
- BGH, 16.06.2009 - XI ZR 539/07
Zur Sittenwidrigkeit von Bürgschaften finanziell überforderter Ehepartner
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Diese Rechtsprechung ist von anfangs nur Kindern oder Ehepartnern auch auf Verlobte bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft (wie hier) ausgedehnt worden (vgl. BGHZ 136, 347, 350 = NJW 1997, 337; BGH NJW 2009, 2671). - BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bürgen oder Mithaftenden; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, hängt die Anwendung des § 138 BGB auf von Kreditinstituten wie der Klägerin mit privaten Sicherungsgebern wie dem Beklagten geschlossene Bürgschaftsverträge zunächst vom Grad des Missverhältnisses zwischen dem Verpflichtungsumfang und der finanziellen Leistungsfähigkeit des dem Hauptschuldner persönlich nahe stehenden Bürgen oder sonst Mitverpflichteten ab (st. Rspr.; vgl. BGHZ 136, 347, 351 = NJW 1997, 337; BGHZ 146, 37, 42 = NJW 2001, 815; BGHZ 151, 34, 36 f = NJW 2002, 2228; BGHZ 156, 302, 307 = NJW 2004, 161). - BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Soweit der Beklagte das Haus als Partner der Hauptschuldnerin und Vater des gemeinsamen Kindes (mit-)bewohnt hat, war das ein lediglich mittelbarer Vorteil, der an der Sittenwidrigkeit der Bürgschaft nichts zu ändern vermag (vgl. BGH NJW 1997, 52; BGHZ 146, 37 = NJW 2001, 815; BGH NJW 2002, 2705). - BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Der Bürge ist dann "krass überfordert", wenn die Verbindlichkeit, für die er einstehen soll, so hoch ist, dass bereits bei Vertragsschluss nicht zu erwarten ist, er werde - wenn sich das Risiko einmal verwirklicht - die Forderung des Gläubigers wenigstens zu wesentlichen Teilen tilgen können (vgl. BGHZ 125, 206, 211 = NJW 1994, 1278; BGH NJW 1999, 58). - BGH, 13.11.2001 - XI ZR 82/01
Zur Sittenwidrigkeit von Mithaftungsübernahmen naher Angehöriger gegenüber …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.11.2012 - 7 U 15/12
Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der hierzu erforderlichen Prognose alle erwerbsrelevanten Umstände und Verhältnisse wie Alter, Schul- und Berufsausbildung und etwaige besondere familiäre oder vergleichbare Belastungen eines erkennbar finanzschwachen Bürgen zu berücksichtigen (vgl. BGHZ 146, 37, 43 = NJW 2001, 815; BGH NJW 2002, 746). - BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
- BGH, 10.10.1996 - IX ZR 333/95
Veranlassung der erwachsenen Kinder zur Übernahme einer Bürgschaft durch die …
- LG Kleve, 05.04.2016 - 4 O 254/13
Kapitalanlage; Anlageberatung; Beratungsfehler; Schadensersatz; Übertragung; …
Dementsprechend führen wirtschaftliche Vorteile bei dem Ehegatten, für den der andere Ehegatte sich verbürgt hat, nicht dazu, dass der Sittenwidrigkeitseinwand bei krasser finanzieller Überforderung des Bürgen entfiele (OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2012, Az.: I-7 U 15/12, Juris-Rn. 15).Insoweit fehlt es nämlich gerade an einem eigenen geldwerten Vorteil, der ein eigenes wirtschaftliches Interesse begründen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2012, Az.: I-7 U 15/12, Juris-Rn. 15).